​
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
​
"Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX) ist - unabhängig von der Betriebsgröße und unabhängig davon, ob der betroffene Mitarbeiter (schwer-) behindert ist - dann durchzuführen, wenn ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist."
​
Insbesondere in kleinen Unternehmen fehlt oft die Zeit und die Ressourcen, um das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) angemessen durchzuführen. Genau hier setzt mein Angebot an, speziell für kleine Unternehmen, die den Bedarf erkennen, aber aufgrund ihres Tagesgeschäfts Schwierigkeiten haben, sich intensiv damit zu befassen.
​
Als zertifizierte BEM-Koordinatorin (IHK) mit langjähriger Erfahrung in der Ein- und Durchführung von BEM arbeite ich lösungsorientiert und strebe pragmatische Ergebnisse an, um die Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiter/innen zu erhalten und wiederherzustellen.
Im BEM-Fallmanagement koordiniere ich das Zusammenwirken von BEM-Berechtigten sowie ggf. weiteren internen und externen Beteiligten, wie dem Betriebsrat, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem/der Betriebsarzt/-ärztin. Dabei berücksichtige ich auch die Interaktion mit öffentlichen Trägern wie dem Integrationsfachdienst, dem Integrationsamt, der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit. Ich unterstütze Sie auch gerne bei der Beantragung kostenfreier Hilfsmittel und weiterer Förderungen von diesen Trägern zur erfolgreichen Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Mein Ziel im BEM ist eine Win-Win-Situation, bei der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zufrieden sind.
Kontaktieren Sie mich gerne, um mehr über meine BEM-Dienstleistungen zu erfahren. Ich biete sowohl maßgeschneiderte Konzepte für Ihr Unternehmen als auch individuelles Einzelfall-Management an.
​
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Andrea Borner
Winchesterstraße 2
35394 Gießen